Investoren erwerben Häuser oder Wohnungen, um diese gewinnbringend zu vermieten und so Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erwirtschaften. Hier besteht natürlich das Ziel, eine möglichst hohe Miete zu erzielen.  Dies führte in den letzten Jahren dazu, dass die Mietpreise für Wohnungen – und nicht nur in den Ballungsräumen – stark gestiegen sind.Mittlerweile sind Mietwohnungen für Familien mit mehreren Kindern kaum noch erschwinglich. Es wurde Zeit, dass hier etwas geschieht. Die Politik hat reagiert und hat die sogenannte Mietpreisbremse initiiert. Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass bei einer Wiedervermietung die Miete des neuen Mieters auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf

Beispiel:

Mieter Mustermann zahlte für seine Wohnung 6 Euro pro Quadratmeter, obwohl die ortsübliche Vergleichsmiete 7 Euro beträgt. Nach seinem Auszug kann der Vermieter für die Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent ansetzen, also 7,00€ + 0,70€ = 7,70€.

Es wird sich zeigen, ob die Regelungen dem Mietpreisbremse auch Wirkung zeigen und die Mietpreise tatsächlich drosseln können, oder ob doch weitere Maßnahmen notwendig sein werden.